Hier ist der Präzedenzfall, auf den die Klimagerechtigkeit gewartet hat: Im Prozess des peruanischen Landwirts Saúl Luciano Lliuya gegen RWE hat das OLG Hamm ein finales Urteil gesprochen. Der Bergführer beklagte das Überschwemmungsrisiko für sein Haus in den Anden und wollte damit den Energiekonzern als sehr großen CO2-Emittenten für Schutzmaßnahmen am Gletschersee bezahlen lassen. Das Gericht hat die Berufung des Klägers zurückgewiesen, da „keine konkrete Gefahr für sein Grundstück besteht“. Doch darüber hinaus hat das OLG entschieden, dass es durchaus eine unternehmerische Verantwortung für Klimaschäden gibt.