Die schwarz-rote Bundesregierung hat eine Novelle des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) beschlossen. Mit ihr will man das Klagerecht für Umweltverbände „straffen“. Es soll ein „effektiver Rechtsschutz in Umweltfragen“ geschaffen werden. Das Klagerecht für Umweltverbände werde an die internationalen und europarechtlichen Standards angepasst, heißt es.