Das neue Recht auf Reparatur
Deutschland hat die EU-Richtlinie zur Förderung der Reparatur von Waren umgesetzt. Wer ein defektes Produkt hat, soll es künftig nicht so schnell ersetzen müssen, sondern leichter reparieren lassen können.
Das neue Recht auf Reparatur ist für Bürgerinnen und Bürger vor allem ein Versuch, Reparieren billiger, einfacher und rechtlich attraktiver zu machen. Das gilt vor allem für bestimmte Produktgruppen wie Waschmaschinen, Kühlschränke, Smartphones und andere Waren, für die es EU-Vorgaben zur Reparierbarkeit gibt. Das Recht richtet sich nicht pauschal auf alle Dinge des Alltags, sondern auf die in den EU-Regeln erfassten Waren.
Vier Neuerungen
Für Verbraucherinnen und Verbraucher bringt das Gesetz vor allem vier Neuerungen: Reparatur statt Ersatz wird belohnt. Entscheiden sich Käufer innerhalb der Gewährleistungszeit für eine Reparatur statt für Austausch oder Rückabwicklung, verlängert sich die Gewährleistungsfrist um zwölf Monate – praktisch also von zwei auf drei Jahre. Hersteller müssen auch nach Ablauf der Gewährleistung reparieren. Außerhalb der normalen Händlergewährleistung entsteht ein eigener Reparaturanspruch gegenüber dem Hersteller – allerdings nur für die erfassten Produkte und nur während der gesetzlich vorgesehenen üblichen Lebensdauer.
Ersatzteile und Werkzeuge sollen zugänglich sein. Hersteller sollen Ersatzteile und notwendiges Werkzeug zu einem „angemessenen Preis“ bereitstellen. Das soll auch Eigenreparaturen oder Reparaturen durch freie Werkstätten erleichtern.
Nicht-Reparierbarkeit kann ein Mangel sein. Lässt sich eine Ware nicht reparieren, obwohl man das bei dieser Produktart erwarten darf, kann das künftig als Sachmangel gelten. Dann greifen Gewährleistungsrechte gegenüber dem Händler.
Transparenz bei Reparaturkosten
Zusätzlich kommt ein Europäisches Formular für Reparaturinformationen: Reparaturbetriebe können damit freiwillig transparent machen, was die Reparatur kostet, wie lange sie dauert und welche Bedingungen gelten. Außerdem soll es eine Online-Plattform geben, über die Verbraucher Reparaturangebote leichter finden können. Einschränkung: Ein kostenloses Reparaturrecht ist das nicht. Außerhalb der Gewährleistung darf die Reparatur etwas kosten; der Preis muss nur angemessen sein. Auch ein bundesweiter Reparaturbonus oder eine Mehrwertsteuersenkung auf Reparaturen steht nicht direkt im Gesetz, soll aber von der Bundesregierung geprüft werden.
Ob es im Alltag gelingt, hängt von Kosten ab
Kurz gesagt: Bürgerinnen und Bürger bekommen mehr Druckmittel gegen Wegwerfprodukte: längere Gewährleistung bei Reparatur, einen Reparaturanspruch gegen Hersteller, besseren Zugang zu Ersatzteilen und mehr Transparenz bei Reparaturangeboten. Das Gesetz macht Reparieren rechtlich attraktiver – ob es im Alltag wirklich günstiger wird, hängt aber stark von Preisen, Ersatzteilverfügbarkeit und Reparaturangeboten vor Ort ab.
Im Jahr 2024 war etwa in jedem dritten Haushalt ein Gerät, das unter die neue Regelung fällt, von einem Defekt betroffen. Darunter besonders häufig: Smartphones und Waschmaschinen. In der Hälfte dieser Fälle entschieden sich Verbraucher:innen für eine Reparatur, wobei zwei Drittel die Reparatur über Dritte beauftragten. Besonders gefragt: der professionelle Kundendienst der Hersteller (44 %). Die Zufriedenheit mit professionellen Reparaturen ist hoch: 9 von 10 Befragten würden sich erneut dafür entscheiden. Auch Hersteller (55 %) und Fachhandel (53 %) bestätigen einen steigenden Reparaturbedarf – viele Unternehmen arbeiten bereits an der Kapazitätsgrenze. Rund die Hälfte der Hersteller plant, Reparaturen zunehmend an Partnerbetriebe auszulagern..
Autor: Tim Bartels.aus der Ausgabe 9/2026 der UmweltBriefe.
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Sieben praktische Tipps zum Recht auf Reparatur
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1.
Nicht sofort neu kaufen. Wenn Waschmaschine, Smartphone oder Kühlschrank kaputtgehen, lohnt künftig erst mal die Überlegung: Lässt sich das Gerät reparieren? Das neue Gesetz stärkt ausdrücklich die Reparatur gegenüber dem schnellen Neukauf.
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2.
In der Gewährleistungszeit eine Reparatur verlangen. Geht ein Produkt innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung kaputt, sollten Verbraucher:innen prüfen, ob sie eine Reparatur wählen. Denn wer sich für Reparatur statt Austausch entscheidet, kann von einer verlängerten Gewährleistung profitieren
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3.
Reparatur schriftlich anfragen. Am besten den Defekt genau beschreiben und Händler oder Hersteller schriftlich um Reparatur bitten. So bleibt nachvollziehbar, wann der Mangel gemeldet wurde und was vereinbart war.
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4.
Nach Ersatzteilen fragen. Bei Geräten wie Smartphones, Haushaltsgeräten oder auch Kühlschränken sollten Verbraucherinnen und Verbraucher gezielt fragen, ob Ersatzteile verfügbar sind und was sie kosten. Hersteller sollen Ersatzteile und notwendige Werkzeuge zu angemessenen Preisen bereitstellen.
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5.
Reparaturkosten vergleichen. Reparaturen müssen nicht kostenlos sein. Deshalb lohnt es, mehrere Angebote einzuholen – besonders bei freien Werkstätten. Das geplante europäische Reparaturformular soll dabei helfen, Preise, Dauer und Bedingungen besser zu vergleichen
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6.
„Nicht reparierbar“ nicht einfach hinnehmen. Wenn ein Produkt ungewöhnlich schnell kaputtgeht und sich gar nicht reparieren lässt, kann das künftig ein Hinweis auf einen Mangel sein. Dann sollte man seine Gewährleistungsrechte prüfen und beim Händler reklamieren.
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7.
Beim Kauf auf Reparierbarkeit achten. Schon vor dem Kauf lohnt die Frage: Gibt es Ersatzteile? Ist der Akku austauschbar? Gibt es Reparaturanleitungen? Wie lange verspricht der Hersteller Unterstützung? Reparierbare Produkte können auf Dauer günstiger und nachhaltiger sein.