Vom „Jahrhundertniedrigwasser 2026“ sprach Jens Schwanen vom Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt. Der BDB-Chef forderte von der Bundespolitik, die ökologischen Themen Gletscherschmelze, steigende Wassertemperaturen und sterbende Fische in der Debatte endlich aufzugreifen.
Und Bundesumweltminister Carsten Schneider reagierte tatsächlich aus Umweltsicht. Er machte zum einen klar, dass eine reine Vertiefung der Flüsse, wie es der neue Bundesverkehrsminister Steffen Bilger (CDU) vorschlägt, keine Lösung sein könne. Vielmehr müssten Flüsse und ihre Umgebung so gestaltet werden, dass das Wasser in der Landschaft bleibt, sagte Schneider. Zum anderen stieß der SPD-Minister einmal mehr damit vor, das Grundgesetz zu ändern, um Klimaanpassung zur Gemeinschaftsaufgabe für Bund, Länder und Kommunen zumachen.
Eine Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung forderte bereits Schneiders Vorgängerin Steffi Lemke. Im Koalitionsvertrag ist nun davon die Rede, eine „Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung und Naturschutz“ zu prüfen. Grundsätzlich geht es darum, wie Städte und Gemeinden dauerhaft an Geld für ihre Klimaanpassung kommen – jenseits befristeter Förderprogramme.
Was wurde die Gemeinschaftsaufgabe einer Kommune bringen?
Sie käme in die Lage, Klimaanpassung als dauerhafte Aufgabe anzusehen und im Falle mehrjähriger Finanzierung durch Bund und Land planbar umzusetzen.
Doch nur die Grundgesetzänderung reicht nicht, heißt es in einem Rechtsgutachten, das das Bundesumweltministerium 2024 in Auftrag gab. Danach mussten Bund und Länder ein Bundesgesetz beschließen und darin festlegen, welche kommunalen Aufgaben förderfähig sind, wie hoch Bund- und Länderanteile ausfallen, ob auch Personal- und Planungskosten finanziert werden, wie Mittel zwischen den Ländern und den Kommunen verteilt werden, ob finanzschwache Kommunen geringere oder keine Eigenanteile tragen und wie viel Bürokratie bestehen bleibt.
„Wir bauchen dieses Instrument, wo Bund, Länder und Kommunen strategisch über Klimaschutz und Anpassung in periodischen Abständen sprechen und Maßnahmen planen können“, sagt Henrik Scheller vom Difu, der dazu eine Studie geschrieben hat. Danach könnte eine Gemeinschaftsaufgabe die Mittel dort einsetzen, wo Investitionen in den Klimaschutz nötig sind und die meisten Wirkungen erzielen, finanzschwache Kommunen gezielter unterstützen und einen Teil des Förderprogramm-Dschungels ersetzen.
Kommunale Spitzenverbände sind uneins
Die kommunalen Spitzenverbände sprechen da nicht mit einer Stimme. Der DStGB fordert, dass Merz & Co ihren Prüfauftrag jetzt abschließen und eine Grundgesetzinitiative starten für eine Gemeinschaftsaufgabe „Klimaschutz und Klimaanpassung“. Das unterstutzt auch der Deutsche Städtetag, allerdings nur dann, wenn die Mittel des Bundes und der Länder auskömmlich waren und von den Ländern zu den Kommunen unbürokratisch über ein mehrjähriges Budget flossen. Dagegen spricht sich der Deutsche Landkreistag (DLT) explizit gegen eine neue Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz aus. Dass sich dann zu viele Akteure für zuständig hielten, am Ende aber niemand die Verantwortung trage, befürchtet DLT-Präsident Achim Brotel. Vielmehr fordert er „ausreichend Personal und verlässlich verfügbare Mittel anstelle immer neuer Förderkonstruktionen und Sondertöpfe“ und nicht „noch mehr Einmischung von Bund und Ländern in unsere kommunalen Belange“.
Das sieht wohl auch Bundeskanzler Merz so. Nach der Kabinettsklausur Ende August in Neuhardenberg wurde der Vorstoß der SPD für eine Gemeinschaftsaufgabe nicht verhandelt. „Die Länder, die nach unserer Verfassung mit der Aufgabe des Hitzeschutzes hauptsächlich beauftragt sind, haben aus dem Sondervermögen 100 Milliarden Euro erhalten, die ihnen jetzt über 12 Jahre kontinuierlich ausgezahlt werden“, sagte Merz, „dabei wissen Länder und Kommunen am besten, wie es vor Ort um diesen Schutz bestellt ist.“
Investitionsrückstand der Kommunen
60 Milliarden Euro davon sollen über 12 Jahre die Städte und Gemeinden erhalten. Doch setzt man diese Summe in Relation zu den 230 Milliarden Euro Investitionsrückstand der Kommunen, sei dies, wie Difu-Mann Scheller sagt, „ein Tropfen auf den heißen Stein.“
Autor: Tim Bartels aus der Ausgabe 9/2026 der UmweltBriefe.
Überzeugen Sie sich von dem hohen Praxisnutzen und Mehrwert, den die UmweltBriefe bieten. Zwei kostenlose Probehefte sind für Sie reserviert: www.walhalla.de/probeabo-umweltbriefe
Weiterführende Informationen:
Das BMUKN-Rechtsgutachten der gemeinsamen Finanzierung von Maßnahmen der Klimaanpassung
und des Naturschutzes durch Bund und Länder unter: Rechtsfragen der gemeinsamen Finanzierung von Maßnahmen der Klimaanpassung und des Naturschutzes durch Bund und Länder
Die Difu-Machbarkeitsstudie „Gemeinschaftsaufgabe kommunaler Klimaschutz“: „Gemeinschaftsaufgabe kommunaler Klimaschutz“ – Machbarkeitsstudie
Das Rechtsgutachten von Dr. Roda Verheyen: Kommunaler Klimaschutz im Spannungsfeld zwischen
Aufgabe und Finanzierung: rechtsgutachten-kommunaler-klimaschutz.pdf
Was genau müsste eine Gemeinschaftsaufgabe eigentlich finanzieren? Diese Frage beantwortet
dieser vom UBA herausgegebene Diskussionsbeitrag zur Finanzierung der kommunalen Klimaschutzarbeit: Titel des Forschungsberichts