Vom kommenden Jahr an ist die feste Einspeisevergütung für neue Wind-, Solar- und Biomasseanlagen Geschichte – das Ende einer 35 Jahre währenden Ära. Von 1991 an galt das Stromeinspeisegesetz, bis am 1.April 2000 das EEG übernahm und ein rasanter Ausbau der Wind und Solarkraft begann. Nun will Wirtschaftsministerin Katerina Reiche „die Netzengpässe beseitigen, bevor neuer Zubau kommt“. Nach Kabinettsbeschluss vom 29. Juli werde „die Direktvermarktung im Grundsatz für alle Neuanlagen verpflichtend“. Alte Anlagen genießen allerdings Bestandsschutz und erhalten ihre zugesagte Förderung weiterhin.
Fixe Einspeisevergütung für kleine PV-Anlagen läuft aus
Für kleine Photovoltaik-Anlagen soll die fixe Einspeisevergütung stufenweise auslaufen. Das BMWE unter Ministerin Katherina Reiche geht davon aus, dass sich insbesondere Anlagen mit Batteriespeicher und hohem Eigenverbrauch vielfach auch ohne Förderung rechneten. Während einer Übergangsphase können kleine Neuanlagen noch eine befristete Übergangszahlung erhalten; anschließend sollen Direktvermarktung oder Nulleinspeisung zum Regelfall werden. Zugleich wird die maximale Einspeiseleistung kleiner Dach-PV-Anlagen auf 50 Prozent ihrer installierten Leistung begrenzt.
Folgen für Städte und Gemeinden
Städte und Gemeinden müssten also stärker überlegen, wie sie den erzeugten Strom selbst nutzen – etwa für Gebäude, Wärmepumpen, Ladepunkte oder Batteriespeicher. Für größere Anlagen führt das BMWE auf Verlangen der EU einen zweiseitigen Differenzvertrag (Contracts for difference) ein: Darin wird dem Kraftwerksinvestor unabhängig vom Marktpreis ein Festpreis für den Strom garantiert. Liegt der Markt- aber über dem Garantiepreis, muss der Investor die Differenz zurückzahlen.
Biomasse soll weiter unterstützt werden
Auch Biomasse soll weiter unterstützt werden – allerdings viel mehr „als flexibler Partner von Wind und Sonne“. Nach Angaben des BMWE wird das Ausbauziel für 2030 auf 9,5 GW angehoben und bis 2035 fortgeschrieben. Das ist auch für Stadtwerke und kommunale Wärmenetze interessant, wenn Biogasanlagen flexibel Strom liefern und zugleich Wärme bereitstellen.
Parallel zum EEG hat das Kabinett ein Netzanschlusspaket beschlossen. In ausgewiesenen Regionen mit absehbaren Netzengpässen können neue Erneuerbaren-Anlagen künftig unter einem sogenannten
Redispatch-Vorbehalt angeschlossen werden: Werden sie später wegen Netzengpässen abgeregelt, entfällt für einen begrenzten Teil der Stromerzeugung der bisherige Anspruch auf Entschädigung. Das finanzielle Risiko soll auf maximal 20 Prozent des Jahresstromertrags begrenzt werden, in Windvorranggebieten auf 18 Prozent. Zugleich sollen Netzbetreiber Anschlussbegehren künftig stärker nach dem Prinzip „first ready, first served“ priorisieren können: Nicht allein der Zeitpunkt des Antrags, sondern unter anderem die Projektreife soll darüber entscheiden, wer zuerst Netzkapazität erhält.
Erzeugung und Verbrauch stärker zusammendenken
Für Kommunen wird es wichtiger, Erzeugung und eigenen Verbrauch zusammenzudenken. Wer künftig PV, Wind oder Biomasse plant, muss stärker mit Direktvermarktung, Speichern, Flexibilität und Netzanschluss kalkulieren. Nur, wer es schafft, bis Ende dieses Jahres ans Netz zu gehen, hat noch 20 Jahre Planbarkeit.
Autor: Tim Bartels aus der Ausgabe 9/2026 der UmweltBriefe.
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Weiterführende Informationen:
Zum Gesetzesentwurf: Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor (EEG-Novelle) | BMWE
Stellungnahme des Bundesverbands Erneuerbare Energien (BEE) zum Gesetzesentwurf: BEE-Stellungnahme zur EEG-Novelle 2027: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V.
Stellungnahme des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) zum Gesetzesentwurf: VKU reicht Stellungnahme zum Erneuerbare-Energien-Gesetz ein | VKU