Das Carsharing-Angebot wächst.
Das Carsharing-Angebot wächst. Foto: metamorworks/AdobeStocks
3. März 2019 | Mobilität und Verkehr

Carsharing: Autoteilen wird sichtbar

Das Carsharing in Deutschland wächst. Mittlerweile weisen sechzig Kommunen extra reservierte Stellplätze an Straßen aus. Diese Zahlen nennt Gunnar Nehrke vom Bundesverband Carsharing (BCS). „Die Sichtbarkeit im öffentlichen Raum hat dem Carsharing einen deutlichen Schub verliehen“, sagt der BCS-Geschäftsführer.

Carsharing wächst

Im vergangenen Jahr ist die Zahl der Autoteiler um 350 000 angestiegen. Davon unterschrieben 115 000 bei einem Unternehmen mit festen Stellplätzen (+ 21,5 Prozent); 235 000 registrierten sich neu bei den stationslosen Freefloatern, die derzeit in sieben deutschen Metropolregionen rund 9 000 Autos mit freier Parkplatzwahl offerieren (+ 14,9 Prozent). Mit diesen Neukunden aus 2018 sind nun insgesamt 2,46 Millionen Carsharer angemeldet.

Anteil an Elektroautos höher als bei PKW

Die Teilautoflotte an den bundesweit 5 700 Stationen wuchs auf 11 200 Fahrzeuge, darunter fast 500 Elektroautos. Unter den 9 000 Freefloatern bundesweit fahren sogar 1 025 Autos rein elektrisch. „Der Elektroanteil im Carsharing ist fünfzig Mal höher als in der nationalen PKW-Flotte“, sagt Nehrke. Es könnten noch mehr sein, doch die Rahmenbedingungen stimmten nicht, beklagt der BCS-Chef: „Elektrofahrzeuge sind noch zu teuer.“ Und für Lademöglichkeiten an den Stationen fehle es immer noch an Förderung. Dabei würden viele Anbieter der Teilautos gern komplett auf emissionsfreie Antriebe umstellen. Ein nachhaltiger Umwelteffekt wäre garantiert. „Ein Carsharingauto ersetzt in der Spitze acht private Fahrzeuge“, betont Nehrke. Dadurch gewinne man rund hundert Meter Straßenkante, sagt er. Doch dieser Effekt ist natürlich rein rechnerisch. „Man sieht ihn nicht, weil der freie Platz eben doch wieder sogleich zugeparkt wird.“

Carsharing trägt zur Verkehrsentlastung bei

Dabei zeigt allein der Umstand, dass zu den stationsbasierten Carsharing-Nutzern 70 bis 80 Prozent autofreie Haushalte zählen, wie das Autoteilen zur Verkehrsentlastung beiträgt. Unter den Freefloatern sei das allerdings nicht so klar, berichtet sagt Gunnar Nehrke. „Sie sind äußerst autoaffin“, so der BCS-Chef, „wenn nicht sogar Autonarren, die ihr eigenes Auto mit einem Selbstfahrtaxi ergänzen.“ Städte und Gemeinden sollten daher vor allem die stationsbasierte Variante gezielt fördern, empfiehlt Nehrke, indem sie Stationen flächendeckend im öffentlichen Raum einrichten.

Lücken im Gesetz

Doch auch anderthalb Jahre nach Inkrafttreten des Carsharing-Gesetzes können Kommunen das Paragrafenwerk immer noch nicht in allen Punkten praktisch anwenden. Der Grund: Immer noch, beklagt der BCS, fehle es an einer Verordnung zur Kennzeichnung der Fahrzeuge und der amtlichen Beschilderung reservierter Stellplätze. Zuständig dafür ist das Bundesverkehrsministerium. Es habe versichert, sagt Nehrke, bis Herbst dieses Jahres eine entsprechende Verordnung vorlegen zu wollen.

Aber auch die Bundesländer sind aufgefordert, nach Vorbild des Carsharing-Gesetzes eigene Regeln zur Sondernutzung für stationsbasiertes Carsharing in ihre Landesstraßengesetze aufzunehmen. Bayern war das erste Bundesland, das dies umgesetzt hat. Nun folgt Baden-Württemberg. Seit Mitte Februar ist das neue Landesstraßengesetz Baden-Württemberg in Kraft. Es fügt den neuen § 16a „Sondernutzung durch Carsharing“ in das Landesrecht ein. Damit bekommen die Kommunen des Bundeslandes einen einheitlichen rechtlichen Rahmen zur Ausweisung stationsbasierter Stellplätze im öffentlichen Straßenraum. Eine vorbildliche Regelung, findet der BCS. Damit stelle die Landesregierung klar, dass die Kommunen im Südwesten das Bereitstellen und Parken der Teilautos an öffentlichen Straßen als Sondernutzung genehmigen können. Passanten würden künftig also häufiger Carsharing-Fahrzeuge am Straßenrand sehen, hofft der BCS, „und dadurch angeregt werden, die Dienstleistung in ihre Alltagsmobilität einzubinden“.

Datenblatt Carsharing in Deutschland:  datenblatt_carsharing_in_deutschland_stand_01.01.2019_final.pdf

Bundesverband CarSharing e. V. (bcs) :  bcs Bundesverband CarSharing e.V.

Autor: Tim Bartels, aus  UmweltBriefe März 2019.