Baupläne als Symbolbild für den sog. Bau-Turbo
Was bringt der Bau-Turbo der Kommune?Foto: pattilabelle / AdobeStock
23. Oktober 2025 | Kommunales Nachhaltigkeitsmanagement

BauGB-Novelle: Was bringt der Bau-Turbo den Kommunen?

Der neue §246e BauGB, auch Bau-Turbo genannt, soll es Kommunen bis Ende 2030 ermöglichen, Wohnbauprojekte binnen zwei Monaten zu genehmigen – ohne Bebauungsplan. Zudem soll mehr Wohnbebauung in der Nähe von Gewerbe ermöglicht werden. In begründeten Fällen sollen daher Abweichungen von der TA Lärm zulässig sein.

2-Monats-Frist praxisfern

Zwar begrüßten die kommunalen Spitzenverbände in der Sachverständigenanhörung die mit dem Gesetz verfolgten Ziele. Zugleich müsse man aber weitere Ursachen für den Rückgang des Wohnungsbaus angehen wie gestiegene Bau- und Finanzierungskosten, Fachkräftemangel und Materialknappheit. Bernd Düsterdiek vom Deutschen Städte- und Gemeindebund kritisierte insbesondere die sogenannte Zustimmungsfiktion mit der Zwei-Monats-Frist, die vorsieht, dass Bauvorhaben automatisch als genehmigt gelten, wenn die Kommune nicht fristgerecht entscheidet.

Dies sei „praxisfremd“, so Düsterdiek. Die kommunale Entscheidungsfreiheit, ob der Bau-Turbo angewendet wird, müsse unbedingt bestehen bleiben. Das neue Gesetz greife da zu sehr in die Planungshoheit der Kommunen ein. Auch Hilmar von Lojewski vom Deutschen Städtetag hält die Zwei-Monats-Frist für „unrealistisch“, da in vielen Städten der Stadtrat diese Entscheidungen treffen müsse und die Sitzungen nicht so häufig stattfänden.

Einfamilienhäuser statt Geschossbauten und Mietwohnungen

Für Änderungen am aktuellen Entwurf sprach sich die Präsidentin der Bundesarchitektenkammer (BAK), Andrea Gebhard, aus. Sie verlangte, den § 246e zu ändern. Mit der jetzigen Fassung werde der Bau von Einfamilienhäusern möglich. Es sei jedoch der Geschossbau, der mehr Wohnraum schaffe.
Daher müsse die Vorschrift auf Neubauten mit mind. sechs Wohnungen beschränkt werden, erklärte Gebhard. In einem Papier der BAK gemeinsam mit DUH, Paritätischem Wohlfahrtsverband und Architects for Future verlangt man u.a., den §246e auf „angespannte Wohnungsmärkte“ und Innenbereich der Städte zu begrenzen und eine Quote für bezahlbare Mietwohnungen einzufügen.

Umweltverbände wie BUND und DUH fordern, das Gesetz zurückzuziehen. Der Bau-Turbo begünstige ökologische Schäden. „Weitere Zersiedelung und verstärkte Flächenversiegelung können die Folge sein.“ Durch verkürzte Fristen und Wegfall von Bebauungsplänen würden rechtliche Risiken geschaffen, ohne Ursachen der Wohnungskrise wie Bodenpreise, Baukosten, Spekulation und soziale Ungleichheit anzugehen.

Autor: Tim Bartels, in:  UmweltBriefe Oktober 2025


Gesetzesentwurf zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung:  Deutscher Bundestag Drucksache 21/1084 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung

Stellungnahme des Deutschen Städtetages:  Bau-Turbo: „Instrument nur mit Zustimmung der Gemeinde einsetzen“: Deutscher Städtetag

Stellungnahme der Bundesarchitektenkammer (BAK):  Kabinett beschließt „Bau-Turbo“ – Bundesarchitektenkammer e.V.

Stellungnahme der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes:  „Bau-Turbo“ droht Wohnungskrise zu verschärfen: Bündnis fordert Stopp des Bau-Turbo oder umfassende Nachbesserungen am Gesetzesentwurf – Deutsche Umwelthilfe e.V.


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