Das neue GModG wirft Fragen auf.
Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wirft Fragen auf. Foto: schulzfoto/AdobeStock
15. Juni 2026 | Energie und Wärme

GModG verschiebt Modernisierung

Der Entwurf zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) liegt auf dem Tisch. Die Debatte darüber ist in vollem Gange. Was dabei bisher völlig unter den Tisch fiel: die Perspektive der Kommunen.

Keine Planungssicherheit für Kommunen

Viele Städte und Gemeinden haben ihre Hausaufgaben gemacht und stehen mit ihren Plänen zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung in den Startlöchern. Doch im GModG-Entwurf bleiben Gas- und Ölheizungen immer noch eine gangbare Alternative zu Fernwärme, Wärmepumpe, Geo- und Solarthermie sowie Abwärme. Mit dieser „neuen Freiheit im Heizungskeller“ (CDU-Fraktionschef Jens Spahn) vermissen Kommunen eine Richtschnur.

Ist der Entwurf verfassunfswidrig?

Schlimmer noch: Selbst innerhalb der Unionsparteien, namentlich die Klimaunion, gibt es ernste Bedenken: Nach einem von ihr in Auftrag gegebenen Gutachten sei der Entwurf „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ verfassungswidrig.

Verstößt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) als Nachfolger des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) gegen die Verfassung? Die Klimaunion, ein Zusammenschluss von CDU-Mitgliedern, hält den GModG-Entwurf laut einem Gutachten für verfassungsrechtlich problematisch, da demnach über das Klimaneutralitäts-Zieljahr 2045 fossile Bestandsheizungen immer noch weiterbetrieben werden konnten. Darin sieht man einen Konflikt mit den Klimaschutzvorgaben des Bundesverfassungsgerichts.

„Nach Auffassung der Bundesregierung ist der Gesetzentwurf verfassungskonform“, schreibt dagegen laut Table.Briefings die Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), Gitta Connemann, als Antwort auf eine Anfrage des Grünen Michael Kellner. Dagegen soll der Klimaunion-Vorsitzende Thomas Heilmann gegenüber dem Spiegel gesagt haben: „Ich bin sicher, dass gegen dieses Gesetz geklagt wird, und habe Bedenken, ob es standhält.“

Andere Jurist:innen aus der CDU/CSU äußern sich laut dem Nachrichtenmagazin offenbar noch deutlicher und halten den Entwurf intern für „krass verfassungswidrig“. Man werde rechtlich nichts unversucht lassen, um das GModG in seiner jetzigen Form zu stoppen, teilt denn auch die Deutsche Umwelthilfe (DUH) mit.

Abkehr von der GEG-Pflicht

Kern der Novelle ist die Abkehr von der bisherigen GEG-Pflicht, dass neue Heizungen nur noch mit einem 65-Prozent-Anteil erneuerbarer Energien wärmen sollen. Stattdessen sollen Eigentümer künftig zwischen diesen Lösungen wählen können: Wärmepumpe, Fernwärme, Solarthermie, Biomasse, Hybridheizung, Stromdirektheizung – aber eben auch weiterhin neue Gas- und Ölheizungen in Gebäudebestand.

Steigende Betriebskosten

Allerdings müssen diese Anlagen von 2029 an 10 Prozent „klimaneutrale oder treibhausgasärmere Brennstoffe“ nutzen, von 2030 an 15, von 2035 an 30 und von 2040 an 60 Prozent. Dies könne sein: Biomethan, Bioöl, biogenes Flüssiggas sowie grüner, blauer, orangener oder türkiser Wasserstoff einschließlich daraus hergestellter Derivate. Doch werden diese Brennstoffe verfügbar und bezahlbar sein? Wenn nicht – und das ist absehbar –, können sie hohe Betriebskosten verursachen.

Davor sollen Mieter, die ja nicht über ihre Heizungsart entscheiden können, geschützt werden. Vorgesehen ist u. a. eine Änderung des Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetzes. Bei bestimmten neu eingebauten Gas- oder Ölheizungen sollen Vermieter und Mieter die Kosten teilweise hälftig tragen – etwa Netzentgelte ab 2028, CO₂-Kosten ab 2028 und Kosten für verpflichtend anteilig zu nutzende Brennstoffe von 2029 an, begrenzt auf einen Brennstoffanteil von maximal 30 Prozent.

Für Kommunen mehr Unsicherheit

Während BMWE-Chefin Katherina Reiche erklärte, das neue Gesetz bringe „mehr Planungssicherheit“ für Hauseigentümer, ist für Kommunen das Gegenteil der Fall. Vielmehr schaffe es „mit den Entscheidungsmöglichkeiten durch den Wegfall der 65-Prozent-Vorgabe mehr Verunsicherung“, sagt die Umweltdezernentin der Stadt Frankfurt am Main, Tina Zapf-Rodríguez. „Mit den 65 Prozent hatten wir eine Richtschnur, an der man sich orientieren konnte. Nun aber haben wir doch wieder fossile Sackgasse.“ Für die Erste Bürgermeisterin der Stadt Mannheim, Diana Pretzell, ist es gar eine Katastrophe: „Denn „jeder Kubikmeter fossilen Brennstoffs, den wir nicht mehr aus anderen Regionen erhalten, macht uns unabhängig, und gibt uns Sicherheit sowohl für die Wirtschaft als auch für unsere Bürgerinnen und Bürger“.

Das Gesetz soll noch vor der Sommerpause vom Bundestag verabschiedet werden. Die 1. Beratung i Bundestag fand am 11. Juni statt, am 12. Juni hat das Gesetz den Bundesrat passiert.

Autor: Tim Bartels,  UmweltBriefe Juni 2026


Gesetzesentwurf:  Microsoft Word – 04_Zuleitungsexemplar_GE-GModG_Kabinett_final.docx

Zum aktuellen Stand des Gesetzes:  DIP – Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich

Bundestags-Debatte zum Gebäudemodernisierunsgesetz (GmodG):  Deutscher Bundestag – Oppositionsanträge zu Gebäudemodernisierung und Heizungen debattiert

Stellungnahme des Klima-Bündnisses:  Pressemitteilung: Kommunen warnen vor Rückschritten durch GMG – Klima-Bündnis


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