Grafik zur kommunalen Wärmeplanung
Zählen sie mehr als 10 000 Einwohner, müssen Städte und Gemeinden nun bis Ende 2026 eine Wärmeplanung auf den Weg bringen – so will es ein Referentenentwurf zum Wärmeplanungsgesetz. Grafik: © Umweltministerium Baden-Württemberg
13. Juni 2023 | Energie und Wärme

Wärmeplanung: erneuerbare Netze bis 2045

„Wir werden uns für eine flachendeckende kommunale Wärmeplanung und den Ausbau der Wärmenetze einsetzen“, heißt es im Koalitionsvertrag der Ampel. Die neue Regierung hatte sich darauf geeinigt, die Fernwärme auf klimaneutrale Energieträger umzustellen.

Wozu braucht es ein Wärmeplanungsgesetz?

Zählen sie mehr als 10 000 Einwohner, müssen Städte und Gemeinden bis Ende 2026 eine Wärmeplanung auf den Weg bringen – so will es ein Referentenentwurf zum „Wärmeplanungsgesetz“, auf das sich das SPD-geführte Bauministerium und das Grüne Wirtschaftsministerium bereits geeinigt haben. Sie halten „eine Verpflichtung mit geeigneten Umsetzungsfristen für das Mittel der Wahl“. Doch wieder einmal blockiert – wie bei der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes – die FDP.

Doch wozu braucht es ein Wärmeplanungsgesetz? Es dient als Orientierungshilfe für Gebäudeeigentümer. „Der fragt nämlich: Brauche ich eine Wärmepumpe, gibt es einen Wärmenetzanschluss oder soll ich klimaneutrale Gase nutzen?“ erläuterte Eva-Maria Kasparek aus dem Bundesbauministerium (BMWSB) bei den Berliner Energietagen.

Kommunale Wärmeplanung

Für die zulässigen Optionen der künftigen Wärmeversorgung sei zwar das Gebäudeenergiegesetz der „Regelungsort“, sagte Kasparek. Doch die kommunale Wärmeplanung soll zeigen, was vor Ort idealerweise sinnvoll wäre. „Die Wärmeplane sind das Herzstück, die das Gebiet kartografisch zerlegen und Vorzugsoptionen darstellen.“ Das könnte natürlich auch eine dezentrale, von Wärme- und Gasnetzanschluss unabhängige Versorgung sein, also mit Wärmepumpe, Biomassekessel oder Stromdirektheizung, so Kasparek: „Die Kommune muss in die Zukunft schauen und bewerten lassen, wie sicher eine Gasversorgung 2045 noch ist und wie wahrscheinlich, dass dort ein Wärmenetz anliegt.“

Rad nicht neu erfinden

Hinterlegt werden soll das Ganze mit „Meilensteinen“, was in zwei, in fünf und in zehn Jahren möglich wäre. Das braucht Methodik. „Da werden wir das Rad nicht neu erfinden“, sagt Kasparek. Der Bund orientiere sich da an bereits bestehenden Ländervorgaben in Baden-Württemberg, Hessen oder Schleswig-Holstein. Das sei sinnvoll, weil man dort, wo schon Wärmepläne auf gesetzlicher Grundlage und freiwilliger Basis aufgestellt werden, Bestandsschutz garantieren wolle. „Wenn eine Kommune schon einen Wärmeplan hat, dann soll der auch Gültigkeit behalten.“

Kommunen müssen Daten zu Gebäuden und Verbräuchen erheben

Kommunen, die noch keine Wärmeplanung in petto haben, müssen zunächst eine Bestandsanalyse machen, also Daten erheben, wie die Wärmeversorgung im Gebiet konkret aussieht und welche Gebäude wieviel verbrauchen. Die Gretchenfrage aus der Kommune: Wie kommt man an diese Daten?

„Das heißt“, erklärte Kasparek, „wir müssen in diesem Gesetz auch eine Ermächtigung verankern, damit diese Daten erhoben werden können.“ Danach dann müssten die Kommunen schauen, wo sie vor Ort Quellen für erneuerbare Energien finden, auch Abwärme, und ob sie Flächen dafür ausweisen könnten. „Was uns im Bauministerium natürlich interessiert“, sagte Kasparek: „Wie wird der Wärmebedarf der Gebäude künftig aussehen?“ Gibt es Bereiche, wo hohe Energiebedarfsminderungen möglich sind? Diese Daten sollen in eine Potenzialanalyse fließen.

Praxisleitfaden für Kommunen

Am Ende funktioniert die Wärmeplanung nur dann, betonte Kasparek, wenn alle beteiligt werden: die Betreiber der Infrastrukturen, die Bevölkerung und die Kommunen. „Wir lassen die Kommunen damit nicht allein“, versicherte die BMWSB-Referentin für Grundsatzfragen des Klimaschutzes im Bauwesen. Ihr Ministerium arbeitet an einem Leitfaden, der den Kommunen Empfehlungen zur Bestands- und Potenzialanalyse und zum Beteiligungsprozess geben will – vor allem aber dazu, wie man einen Wärmeplan macht.

Schon sehr viel weiter sind da der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) und der Energieeffizienzverband für Wärme, Kalte und KWK (AGFW). Sie haben gemeinsam einen Praxisleitfaden veröffentlicht, der die geplante Gesetzgebung auf Bundes- und Länderebene bereits mitberücksichtigt.

Autor: Tim Bartels, aus  UmweltBriefe Juni 2023


Den Praxisleitfaden von AGFW und DVGW finden Sie unter:  leitfaden-kommunale-waermeplanung-dvgw-agfw.pdf

Den Referentenentwurf  zum Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze lesen Sie unter:  (230503_Wa¨rmeplanungsgesetz \(Artikelgesetz\)_Ressortabstimmung.pdf) (table.media)


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