Über Verfassungsbeschwerden von fünf Umweltorganisationen gemeinsam mit vielen Privatpersonen gegen das deutsche Klimaschutzgesetz berät derzeit das Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Es hat den Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) aufgefordert, dazu Stellung zu nehmen. In seinem Gutachten befasst sich der Umweltrat u. a. mit dem CO2-Budget und aktualisiert seine Berechnungen auf den Stand von 2025.
Diese Zahlen bestätigen, dass das verbleibende deutsche CO2-Budget rasch schrumpfe bzw. fürs Temperaturlimit von 1,5 °C bereits aufgebraucht sei. Das Budget für maximal 1,75 °C Erwärmung (mit 67 Prozent Wahrscheinlichkeit einer Nicht-Überschreitung) „ist zwar aktuell noch nicht überschritten“, schreibt das SRU, werde jedoch bei linearer Emissionsreduktion 2033 ausgeschöpft sein.
Klimaschutzgesetz-Novelle erschwert das Erreichen der Klimaziele
Darüber hinaus befasst sich die Stellungnahme mit der im Juli 2024 erfolgten Novellierung des Klimaschutzgesetzes, mit der u. a. die verbindlichen Sektorziele abgeschafft und der Nachsteuerungsmechanismus geändert wurde. Der SRU kommt zum Schluss, dass die Novelle
„das Erreichen der gesetzlichen Klimaziele voraussichtlich erschwert“.
Begründung: Mit Wegfall der Sektorziele sei „nicht nur die Pflicht zum unverzüglichen Handeln bei erkannten Defiziten“ aufgegeben worden, sondern auch „das Prinzip der Ressortverantwortlichkeit, das (…) in eine allgemeine Regierungsverantwortung zurückgeführt worden ist, ohne die Prozesse der Verantwortungswahrnehmung fürs Erreichen der Klimaziele ausreichend zu organisieren“. Indem Maßnahmen erst durch Zielverfehlung in zwei aufeinanderfolgenden Jahren ausgelöst würden, unterblieben „erkennbar sinnvolle Nachbesserungen“ oder würden verzögert. Die Folge: Die Klimaziele einzuhalten, werde weniger wahrscheinlich.
CO2-Budget schon in acht Jahren aufgebraucht
Dieses SRU-Gutachten habe erhebliches Gewicht, sagt Rechtsanwalt Remo Klinger, der die Deutsche Umwelthilfe (DUH) in der Beschwerde vertritt. Bereits 2021 habe das Bundesverfassungsgericht maßgeblich auf den SRU abgestellt, sagt er. Wenn dessen Budgetberechnung jetzt darauf hinwiesen, dass selbst ein großzügiges CO2-Budget schon in acht Jahren aufgebraucht sein werde, sei das eine sehr ernstzunehmende Warnung – und „ein deutliches Signal für die Verfassungswidrigkeit des aktuellen Klimaschutzgesetzes“.
Autor: Tim Bartels, in UmweltBriefe November 2025
Das 15-seitige Gutachten des SRU: Sachverständigenrat für Umweltfragen – Publikationen – Stellungnahme zu Klima-Verfassungsbeschwerden
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