Klimaklage des peruanischen Bauern gegen RWE gescheitert
Die Klimaklage des peruanischen Bauern Saúl Luciano Lliuya gegen RWE ist gescheitert. Die OLG- Beweisaufnahme, die 2022 eine Ortsbesichtigung in Peru und vergangenen März eine Sachverständigenanhörung in Hamm umfasste, habe eine nur etwa einprozentige Wahrscheinlichkeit ergeben, „dass überhaupt Wasser des Gletschersees das Haus des Klägers innerhalb der nächsten 30 Jahre erreicht“. Hinzu kam, dass im Falle einer Überschwemmung durch die Gletscherschmelze „lediglich eine Flutwelle das Haus erreichen wird in einer Höhe von wenigen Zentimetern und einer Fließgeschwindigkeit, die nicht in der Lage ist, die Konstruktion des Hauses zu gefährden“, so das Oberlandesgericht Hamm.
Germanwatch bejubelt Urteil als „Meilenstein“
Dass nun Germanwatch das Urteil so euphorisch als „Meilenstein“ bejubelt, liegt in der Urteilsbegründung des OLG-Richters. Der Vorsitzende Rolf Meyer erläuterte, dass „der Kläger möglicherweise einen Anspruch nach § 1004 BGB gegen die Beklagte haben könnte“. Im sogenannten Nachbarschaftsparagraf § 1004 des Bürgerlichen Gesetzbuchs heißt es: „Wird das Eigentum in anderer Weise als durch Entziehung oder Vorenthaltung des Besitzes beeinträchtigt, so kann der Eigentümer von dem Störer die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen.“
Verpflichtung zur Verhinderung von CO₂-Emissionen
Falls also eine Beeinträchtigung drohe, könne der Verursacher „erheblicher Mengen“ an CO₂-Emissionen dazu verpflichtet sein, Maßnahmen zur Verhinderung zu ergreifen. Verweigert dies der sehr große CO₂-Emittent, „kann bereits vor dem Entstehen tatsächlicher Kosten festgestellt werden, dass er für diese entsprechend seinem Emissionsanteil aufkommen muss“.
So wie es der Peruaner Lliuya forderte, dass nämlich RWE für Schutzvorkehrungen an dem Gletschersee Palcacocha rund 1500 m oberhalb der Andenstadt Huaraz aufkommt. Dessen Wasserpegel steige durch die klimawandelbedingte Gletscherschmelze und abgehendes Geröll und Eis immer wieder gefährlich an, beklagt Lliuya. Der Essener Stromkonzern sollte in Höhe seines bisherigen Anteils am menschengemachten Klimawandel für Maßnahmen dagegen zahlen.
Dieser Emissionsanteil von RWE wird laut des „Carbon Majors Report“ von 2014 auf 0,47 Prozent beziffert. Das entspräche einem Betrag von 17 000 Euro. Dieses Geld wird Lliuya nicht erhalten, er hat den Prozess endgültig verloren, eine Revision ist nicht zugelassen. Sein Scheitern vor Gericht sieht er aber keineswegs als Niederlage. „Auch wenn es in meinem Fall nicht weitergeht, hat meine Klage Wichtiges erreicht“, lässt er über Germanwatch mitteilen.
Bedeutung der Klimaklage für die Klimagerechtigkeit
Große Verursacher der Klimakrise müssen für die Folgen ihres Tuns einstehen, können rechtlich haftbar gemacht werden“, so Lliuya. „Hier ist der Präzedenzfall, auf den die Klimagerechtigkeit gewartet hat – mit Bedeutung weit über Deutschland hinaus“, schrieb nach dem Urteil Umweltanwalt Sébastien Duyck vom Center for International Environmental Law (CIEL) auf Bluesky. Dagegen halte RWE „eine solche zivilrechtliche Klimahaftung nach deutschem Recht stets für unzulässig“, teilt der Konzern mit. Andernfalls hätte dies „unabsehbare Folgen für den deutschen Industriestandort, weil damit letztlich gegen jedes deutsche Unternehmen Ansprüche aus Klimafolgeschäden irgendwo auf der Welt geltend gemacht werden könnten“. Tatsächlich hat das OLG Hamm aber erstmals so entschieden, dass es eine Verantwortung für Klimaschäden gibt. Und wenn eine Beeinträchtigung nachweisbar ist, dann müssten fossile Konzerne für die Beseitigung dieser Gefahr oder für Schäden, die schon entstanden sind, zahlen.
Autor: Tim Bartels, aus: UmweltBriefe, Ausgabe 6/2025.
Pressemitteilung des OLG Hamm: Oberlandesgericht Hamm: Zurückweisung der Berufung in dem Verfahren des peruanischen Bergführers Lliuya gegen RWE
Pressemitteilung von RWE: Klimaklage gegen RWE: OLG Hamm weist Berufung des peruanischen Klägers als unbegründet zurück
Kommentar von Germanwatch „Bahnbrechendes Urteil in der Klimaklage gegen RWE„: Bahnbrechendes Urteil in der Klimaklage gegen RWE | Germanwatch e.V.
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