Europäische Union als Karte
80 Prozent der Umweltgesetzgebung hat ihren Ursprung in der EU. Bild: Kamran.nef, © EuroGeographics for the administrative boundaries / Wikimedia Commons
3. Februar 2026 | Bürgerinfo

Europäische Union: Durchblick im EU-Dschungel

Europäische Union? „Was geht‘s mich an?“, fragt man sich vielleicht angesichts des wirren Treibens in Brüssel. Die EU erscheint vielen Menschen als weit entfernt und unübersichtlich. Dabei haben in der belgischen Kapitale rund 80 Prozent unserer Umweltgesetze ihren Ursprung. Brüssel regiert mit.

EU-Kommission

Nur eine EU-Institution hat das alleinige Initiativrecht, formale Vorschläge für Verordnungen oder Richtlinien zu erarbeiten und dem EU-Parlament sowie dem (Minister-)Rat vorzulegen: die Kommission. Sie setzt sich aus 27 Kommissaren und 33 Fachabteilungen, den Generaldirektionen, zusammen – darunter die Generaldirektion für Klima, Netto-Null-Emissionen und sauberes Wachstum, der aktuell Wopke Hoekstra aus den Niederlanden als Kommissar vorsteht, sowie die Schwedin Jessika Roswall als Kommissarin für Umwelt, resiliente Wasserversorgung und wettbewerbsfähige Kreislaufwirtschaft.

Die EU-Kommission ist eine Behörde, die von rund 32 000 Verwaltungsmitarbeitenden, Experten, Übersetzer- Dolmetscher- und Sekretär:innen unterstützt wird. Zum Vergleich: In der Millionenstadt Köln arbeiten in der Verwaltung rund 21 800 Menschen. In Deutschland unterhält die Kommission drei Vertretungen (Berlin, Bonn, München) und 48 Informationszentren, in denen sich Bürger über die EU informieren und der Kommission ein Feedback über ihre Politik geben können. Die Kommissare werden alle fünf Jahre von den Mitgliedstaaten benannt. Als deren Präsidentin wurde die deutsche CDU-Politikerin Ursula von der Leyen 2024 für eine zweite Amtszeit (bis 2029) mit 401 Stimmen im EU-Parlament wiedergewählt. Sie ist die erste Frau in diesem Amt.

EU-Parlament

Das EU-Parlament erhalt die Gesetzesvorschläge der Kommission. Diese Richtlinien- oder Verordnungsentwürfe werden Parlamentsausschüssen weitergeleitet, die Berichterstatter:innen fürs jeweilige Gesetzesverfahren ernennen. Die Abgeordneten der Ausschüsse können dann Änderungen beantragen. Ein abgestimmter Bericht wird schließlich von den Fraktionen geprüft und im Plenum debattiert. Das Votum des Plenums wird dann dem Rat übermittelt.

Ministerrat

Der Rat der EU, im Politsprech als „Ministerrat“ oder „Rat“ bezeichnet, setzt sich aus den Fachminister:innen der Mitgliedstaaten zusammen. Er ist – obwohl das Parlament mittlerweile an Macht und Mitbestimmung hinzugewonnen hat – das mächtigste legislative Entscheidungsgremium der EU. Alle im Rat vertretenen Minister:nnen sind befugt, für ihre Regierungen verbindliche Entscheidungen zu treffen: Ihre Unterschrift steht für die Unterschrift der gesamten Regierung.

Brüssel für Umweltbewegte

Das Brüsseler Einmaleins für Umweltbewegte dient als Kompass durch den Dschungel der Institutionen. Wer sich umweltpolitisch einmischen will, beruflich oder ehrenamtlich, dem bietet dieses Handbuch Einblick in die EU-Umweltpolitik, in Gesetzgebungs- und Gerichtsverfahren. Es enthält Hinweise zum Auffinden von Infos und Dokumenten, ein Glossar, Kontaktdaten der Umweltverbände sowie Tipps für die eigene Lobbyarbeit.

Wichtige beratende Gremien

Der Ausschuss der Regionen (AdR) aus Vertretern der kommunalen Regierungen vertritt die Interessen der Gemeinden, Städte, Regierungsbezirke bei der EU-Gesetzgebung. Rat, Parlament und Kommission müssen den AdR z. B. bei Themen der Regionalpolitik, Umwelt, Bildung und Verkehr anhören. Stellungnahmen haben aber keine bindende Wirkung.

Die Europäische Umweltagentur (EEA) dient als Informationsquelle für Umweltpolitik und Öffentlichkeit. Sie soll dabei unterstützen, Entscheidungen zur Verbesserung der Umwelt zu treffen, Umweltaspekte zu integrieren sowie den Weg in Richtung Nachhaltigkeit zu beschreiten.

Autor: Tim Bartels,  UmweltBriefe, Februar 2026.


Die achte, vollständig überarbeitete Auflage des Standardwerks zur europäischen Umweltpolitik vom Deutschen Naturschutzring (DNR) „Brüsseler 1×1 für Umweltbewegte“ als PDF unter:  bruesseler1x1.pdf

Die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) hält ein Dossier zur Europäischen Union bereit unter:  Europäische Union | bpb.de


Überzeugen Sie sich von dem hohen Praxisnutzen und Mehrwert, den die  UmweltBriefe bieten. Zwei kostenlose Probehefte sind für Sie reserviert:  www.walhalla.de/probeabo-umweltbriefe

Wie kann ich mich einmischen?

  1. 1.

    Beschwerde einreichen. An die Kommission oder an die Bürgerbeauftragte (Ombudsperson). Das Schreiben sollte die Fakten, den „Rechtsbruch“ und möglichst viele relevante Infos enthalten. Ein Standardformular finden Sie unter  Online form to complaint to the Commission of a potential breach of EU Law by a Member State und Informationen auf  Eine Beschwerde einreichen | Europäischer Ombudsmann

  2. 2.

    Zugang zu Gerichten gemäß Aarhus-Konvention. Das UN-Abkommen wurde 2005 in EU-Recht überführt: Betroffene Personen haben das Recht, sich vor Gericht gegen Vorhaben wie Infrastrukturmaßnahmen mit erheblichen Umweltauswirkungen – z. B. auf den Wasserhaushalt – zu wehren. Auch Umweltverbände können bei EU-Entscheidungen zu Staatsbeihilfen interne Überprüfungen beantragen und gegebenenfalls den Rechtsweg beschreiten.

  3. 3.

    Bürgerinitiative. Eine Gruppe aus sieben Personen, die in sieben verschiedenen EU-Ländern wohnen, müssen in 12 Monaten eine Million Unterschriften von EU-Bürgern aus 7 Staaten sammeln. Anmeldung auf einer Plattform der Kommission:  Europäische Bürgerinitiative

  4. 4.

    Petitionen. EU-Bürger können jederzeit eine Petition ans EU-Parlament richten. Ein Petitionsausschuss entscheidet, was damit geschehen soll. Die Ergebnisse sind nicht verbindlich, können aber starke Wirkung auf Kommission oder Mitgliedstaaten entfalten. Verwenden Sie das sichere Online-Formular unter:  Home | PETI | Ausschüsse | Europäisches Parlament

  5. 5.

    Umweltverbände. Das Europäische Umweltbüro (EEB) mit seinen nationalen Mitgliedsverbänden vertritt die Interessen von mehr als 30 Millionen EU-Bürger:innen. Es liefert Expertise zur EU-Politik und fungiert als Impulsgeber. Das EEB wird in Konsultationen und über Stellungnahmen und Studien gehört, wenn ein geplantes Gesetz Umweltinteressen berührt.

  6. 6.

    Lobbyarbeit. Ein Weg, die eigenen Interessen zu vertreten. Die EU-Kommission lässt sich von Interessenverbänden Argumente und Positionen zu den jeweiligen Gesetzgebungsprozessen mitteilen. Derzeit sollen etwa 25 000 Lobbyist:innen in Brüssel tätig sein – davon nur ein Bruchteil für Gemeinwohlinteressen wie den Umweltschutz.