Das Grüne Band soll Weltnatur- und -kulturerbe werden. Nachdem der 1.393 km lange Biotopverbund an der ehemaligen deutsch-deutschen Grenze auf der nationalen Vorschlagsliste zur Unesco-Nominierung gelandet ist, gilt es nun, ein Dossier, Gutachten und die Voraussetzungen dafür zu schaffen, damit das Welterbekomitee in Paris 2030 darüber befinden kann. Ein Muss dafür ist ein lückenloser Schutzstatus.
Durchgehende Sicherung als Nationales Naturmonument
Die durchgehende Sicherung als Nationales Naturmonument – diese Schutzkategorie ist seit 2010 im Bundesnaturschutzgesetz verankert – sei fast geschafft, berichtet BUND-Ehrenvorsitzender Hubert Weiger. Der frühere Chef des BUND hat das Grüne Band gemeinsam mit Namenserfinder Kai Frobel und Umweltschützern überwiegend aus der DDR am 9.12.1989 ins Leben gerufen.
Den Streifen zwischen ehemaligem Kolonnenweg und der damaligen Demarkationslinie als nationales Naturmonument ausweisen müssen nur noch Mecklenburg-Vorpommern auf 173 km Lange, Sachsen (41 km) und Niedersachsen für das Grüne Band des Amts Neuhaus, das vor der Wiedervereinigung zur DDR gehörte.
Auf Wunsch der Bevölkerung und per Staatsvertrag zwischen Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern wurde die am rechten Elbufer liegende Exklave am 30. Juni 1993 wieder in den Landkreis Lüneburg eingegliedert. Die Grenze über eine Länge von etwa 43 km gilt hier vollständig als Teil des Biotopverbunds.
Alle drei Länder haben bereits erklärt, eine Verordnung über ihr Nationales Naturmonument Grünes Band erlassen zu wollen. Damit wird im Laufe dieses Jahres gerechnet. Dann wäre das gesamte Band lückenlos geschützt.
Grünes Band Hessen
Überdies hat als erstes westdeutsches Bundesland auch Hessen 2023 ein Gesetz über das Nationale Naturmonument „Grünes Band Hessen“ beschlossen: auf 8 000 ha und 260 km Länge. Doch nach Willen der aktuellen Landesregierung dort aus CDU und SPD soll das Schutzgebiet nun um fast die Hälfte verkleinert werden, beklagt der NABU. „Die bisherige Entwicklungszone (4474 ha), die zum großen Teil aus europäischen Schutzgebieten besteht, soll um zwei Drittel verkleinert werden, die Zone III (1184 ha), die dem Lückenschluss zwischen wertvollen Naturgebieten dient, wird ganz aus dem Schutzgebiet herausgelost“, teilt der hessische Landesverband des NABU mit. Es wurden dann zahlreiche schutzlose Lücken von mehreren Kilometern Länge am Grünen Band klaffen.
Dies täte dem Antrag zum Welterbe aber keinen Abbruch, beruhigt Grünes-Band-Beauftragter Hubert Weiger die Naturschutzgemüter. Für die Bewerbung zum Welterbe sei es nicht zwingend notwendig, so er, dass die westlichen Bundesländer auch ihren Grenzbereich unter Schutz stellten. Jedoch: Je breiter das Band, um so überzeugender für die Bewerbung. Das würde dessen universellen Wert unterstreichen.
Autor: Tim Bartels. UmweltBriefe Januar 2026.
Das Grüne Band: Das Grüne Band: Vom Todesstreifen zur Lebenslinie
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