Neues Gesetz erlaubt CO₂-Speicherung und -Nutzung im industriellen Maßstab
In Deutschland werden künftig der Transport, die unterirdische Speicherung sowie die Nutzung von CO₂ möglich sein. Die Novelle des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes ist am 28. November 2025 in Kraft getreten. Das Gesetz soll Carbon Capture and Storage (CCS), also die Abscheidung, und Deponierung von CO₂ im tiefen Untergrund im kommerziellen Maßstab ermöglichen.
Damit wird der Anwendungsbereich von reinen Forschungsvorhaben auf den industriellen CCS- und CCU-Einsatz ausgeweitet – mit Fokus auf Offshore-Speicherung. Auf dem Festland bleibt die Untergrunddeponierung grundsätzlich verboten, außer für Forschung (oder Bundesländer wollen dies in ihren Grenzen zulassen). Das abgeschiedene CO₂ könnte dann entweder exportiert oder in der AWZ Deutschlands, also in einer Entfernung zwischen 12 und 200 Seemeilen zur Küste unter der Nordsee gespeichert werden.
CO₂-Transport und Speicherung als „überragendes öffentliches Interesse“
Für Errichtung, Betrieb und Veränderung von CO₂-Leitungen und -speichern wird im Gesetz ein „überragendes öffentliches Interesse“ verankert. So sollen Genehmigungsverfahren beschleunigt werden.
CCS sei kein Allheilmittel, sagt Umweltminister Carsten Schneider. Oberste Priorität habe das „konsequente Vermeiden der CO₂-Produktion in Prozessen und bei der Verbrennung“. Doch in Teilen der Industrie würden prozessbedingte Emissionen unvermeidbar sein, z. B in der Zement- oder Kalkproduktion. Für die könne die CCS-Technologie eine Lösung sein, so Schneider, unter „höchsten ökologischen Schutz- und Sicherheitsstandards“. Meeresschutzgebiete blieben von der CO₂-Speicherung ausgeschlossen.
CCS auch für Gaskraftwerke – nicht jedoch für Kohlekraft
CCS soll aber auch Gaskraftwerken offenstehen. Wenn die „am Netz sein müssen aufgrund von Versorgungssicherheit, können diese auch ausgestattet werden mit Klimaschutztechnologie – und das ist in dem Fall CCS und CCU“, sagt Wirtschaftsministerin Katherina Reiche. Sie betrachtet CO₂ „im Sinne eines Carbon Cycles als Rohstoff“. Kohlekraftwerke erhalten aber keinen Zugang zu den privilegierten CO2-Leitungen. Diese sollen weiter CO₂-Zertifikate erwerben müssen.
Kritik: Sicherheitsfragen ungeklärt, Verlängerung fossiler Geschäftsmodelle
Es seien ohnehin noch wesentliche Teile der CCS-Kette nur unzureichend erprobt, sagt Franziska Holz vom DIW Berlin. Die Bundesregierung solle Forschung zur Sicherheit der langfristigen geologischen Speicherung sowie zur Abscheideleistung in industriellen Prozessen mehr unterstützen, fordert Holz.
Der BUND halt CCS für „Etikettenschwindel“. Davon profitierten vor allem Konzerne wie Shell und Exxon. Mit verordneten CO₂-Leitungsnetzen werde versucht, die Nutzung fossiler Energien in Industrie und Energieversorgung für weitere Jahrzehnte durchzusetzen, kritisiert der Umweltverband.
Autor: Tim Bartels. UmweltBriefe Januar 2026.
Das Gesetz zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes steht unter: Bundesgesetzblatt Teil I – Gesetz zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes – Bundesgesetzblatt
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