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Die Co2-Flottengrenzwerte der EU für 2030

CO2-Flottengrenzwerte EU 2030: viel Lärm und Mief

Das ist mal eine kühne Volte der EU: Vom Jahr 2030 an sollen für Firmenflotten und Mietwagen nur noch emissionsfreie Fahrzeuge zugelassen werden. Diesen Vorstoß will die „Bild am Sonntag“ aus der EU-Kommission erfahren haben. Dabei hat Brüssel doch gerade erst Deutschlands Autokonzerne vor dem drohenden Bußgeld wegen Überschreitung der Emissionsminderungsziele verschont und ihnen mehr Zeit gelassen, ihre CO₂-Flottengrenzwerte zu erfüllen.

Strengere CO₂-Ziele trotz Aufschub

Vom Klimaziel rückt die Kommission dabei aber nicht ab, da die Autobauer, die dieses Jahr ihr Flottenlimit von 93,6 g CO₂/km nicht einhalten können, bis 2027 mehr CO₂ als geplant einsparen müssen, um den Durchschnitt für alle drei Jahre zu schaffen und die Strafzahlungen zu vermeiden. Von 2030 bis 2034 beträgt dieser jährliche Flottengrenzwert 49,5 g CO₂/km und 2035 dann endlich: null Gramm – was faktisch ein Verbrennerverbot bedeutet. Doch es gibt das Schlupfloch „ CO₂-freie Treibstoffe“, wenn Verbrennermotoren weiter mit E-Fuels laufen.

So funktionieren die CO₂-Flottengrenzwerte

Die EU hat die CO₂-Flottengrenzwerte für PKW und leichte Nutzfahrzeuge anno 2019 eingeführt und im Jahr 2023 verschärft. Das Limit legt fest, wie viel Gramm CO₂ pro Kilometer im Durchschnitt von neu verkauften Autos ausgestoßen werden dürfen.  Für 2025 bis 2029 sinkt dieser Grenzwert um 15 Prozent. Neue Benzin- oder Dieselautos müssen also 2025 deutlich niedrigere Grenzwerte einhalten als 2024. Komplex wird das System dadurch, dass es keinen einheitlichen Wert für alle Autohersteller gibt. Stattdessen müssen Hersteller kleiner, leichter Fahrzeuge einen niedrigeren Grenzwert für den durchschnittlichen CO₂-Ausstoß aller von ihnen neu verkauften Autos einhalten als Hersteller schwererer Fahrzeuge. Verfehlt ein Hersteller sein Ziel, muss er für jedes verkaufte Auto und jedes zusätzliche Gramm CO₂ pro Kilometer eine Strafe von 95 Euro zahlen.

Elektroautos als Schlüssel zur Zielerreichung

„Der CO₂-Flottengrenzwert ist das wichtigste Instrument des Klimaschutzes im Verkehrsbereich“, sagt Felix Creutzig vom Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK). Dass diese Regulierung effektiv ist, zeige sich darin, so Creutzig, „dass Autohersteller Elektroautos vermehrt und verbilligt anbieten, um die Flottengrenzwerte zu erreichen“. Nur haben viele Hersteller dieses Jahr eben zu wenige E-Fahrzeuge verkauft.

VDA fordert flexiblere Ziele bis 2035

Mit den schlechten E-Auto-Verkaufszahlen im vergangenen Jahr begründet der Verband der Automobilindustrie (VDA), dass die Emissionen neuer PKW bis 2035 nicht auf null sinken dürften, sondern bis dahin nur um 90 Prozent reduziert werden müssten. Dadurch könnten auch nach 2035 noch Fahrzeuge zugelassen werden, die fossile Treibstoffe nutzen. „Die verbliebenen CO₂-Emissionen werden über ambitioniertere Ziele für den Anteil erneuerbarer Kraftstoffe in der RED kompensiert“, heißt es in einem 10-Punkte-Plan, den der VDA im Dialog über die Zukunft der Automobilindustrie in Brüssel vorlegte. Darin fordert der VDA zudem, dass die Zwischenziele aufgeweicht werden und PHEV (Plug-in Hybrid Electric Vehicle) mit großer Reichweite reinen Elektroautos gleichgestellt und auch nach 2035 noch zugelassen werden dürfen.

„Für die Zielverschärfungen in 2030 und 2035 sollte eine Entlastung in Form eines zweijährigen Phase, in der Grenzwerte zur Anwendung kommen“, findet der VDA, der betont, dass die Kapazitäten für einen Hochlauf der Elektromobilität zwar vorhanden seien. Doch dem Commitment der Autoindustrie stehe eine nur schwache Nachfrage in Europa gegenüber. Daher müsse das Vertrauen in die Elektromobilität mit „aktiver Positivkommunikation“ noch gestärkt werden.

EU-Vorstoß für gewerbliche Flotten stößt auf Widerstand

Und nun prescht die EU-Kommission auch noch damit vor, ab 2030 Mietwagenanbietern und Unternehmen für deren Firmenwagen nur noch die Anschaffung von emissionsfreien Fahrzeugen wie E-Autos zu erlauben. Der VDA lehnt „diese neue Regulierungsoffensive entschieden ab“. Ein Aufschub sei nötig, um erst mal bei den Rahmenbedingungen nachzubessern.

Auch das Bundesverkehrsministerium (BMV) soll bereits Widerstand gegen solche Pläne angekündigt haben. „Wir lehnen das strikt ab und haben unsere ablehnende Haltung auch Autoverleihern mitgeteilt“, sagte ein BMV-Sprecher nach Medienberichten gegenüber AFP. Man setze sich dafür ein, „dass das so nicht kommt“.

NABU begrüßt ambitionierte Klimaziele

Dagegen begrüßt der NABU diesen Vorstoß der EU-Kommission. „Bei der heißen Diskussion um das Verbrenner-Aus wird oft vergessen, dass zwei Drittel aller Autos nicht von Privatpersonen zugelassen werden, sondern gewerblich. Das muss angepackt werden, um den Verkehrssektor beim Klimaschutz voranzubringen. Daher ist es richtig, dass die EU-Kommission ambitionierte Klimaschutzvorgaben für gewerbliche Fahrzeugflotten ausarbeitet“, sagt NABU-Verkehrsexperte Christian Kopp.

Autor: Tim Bartels, in:  UmweltBriefe September 2025


Statements beim SMC:  Welche Folgen hätte eine Flexibilisierung der CO2-Flottengrenzwerte für Pkw?

VDA-10-Punkte-Plan:  VDA-10-Punkte-Plan für eine klimaneutrale Mobilität | VDA


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Neuer Hitzebetroffeneitsindex als Planungsinstrument für Hitzeschutz und Klimaanpassung

Hitzeschutz: neuer Index schafft Planungssicherheit

Damit Kommunen ihre nötigen Maßnahmen zum Hitzeschutz und zur Klimaanpassung vor allem dort umsetzen können, wo Bürger sie dringend brauchen, liegt jetzt ein konkretes Planungswerkzeug vor: der Hitzebetroffenheitsindex (HBI).

Hitzebetroffenheitsindex

Der HBI gilt als ein Maß dafür, wie stark Menschen in Städten von hohen Temperaturen, Versiegelung und mangelndem Grün betroffen sind. Für dessen Berechnung hat die Firma LUP – Luftbild, Umwelt, Planung im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe die bewohnten Flächen von 190 deutschen Kommunen (mit mehr als 50 000 Einwohnern) in 100 m2 große Raster unterteilt und anhand von vier Indikatoren ausgewertet.

Betrachtet wurden neben dem Versiegelungsanteil auf Siedlungs- und Verkehrsflächen und der wohnungsnahen Verfügbarkeit von Grünvolumen auch die Tagesoberflächentemperatur aller bewohnten Flächen aus Juni, Juli, August 2019 bis 2024 bzw. zu jener Zeit die wolkenfreien Satellitenaufnahmen zwischen 12 und 13 Uhr sowie die Bevölkerungsdichte als das Verhältnis von Einwohnerzahl in den Rasterzellen und deren Anteil zur Gesamtbevölkerung.

Die vier Indikatoren werden jeweils mit dem deutschlandweiten Mittelwert bewohnter Flächen verglichen. Je nachdem, ob sie über oder unter dem Mittelwert liegen, werden Punkte vergeben. Stark oder schwach betroffene Gebiete werden als solche definiert, wenn der HBI-Wert mehr als eine Standardabweichung höher oder niedriger ist als das deutschlandweite Mittel. So erhalten Rasterzellen mit hoher Temperatur, hoher Versiegelung und wenig Grün mehr „Betroffenheitspunkte“ als kühlere, grünere und weniger dicht besiedelte Flächen.

Effizientere Klimaanpassungsmaßnahmen

Neben dem absoluten HBI lässt sich damit also auch ermitteln, wie sich die Hitzebetroffenheit der Bevölkerung in einer Stadt verteilt. „Geografische Hitzebetroffenheitsindizes wie dieser können zur effizienteren, effektiveren und sozial gerechteren Klimaanpassungspolitik beitragen“, findet LUP-Datenanalytiker Sascha Gey. Mit dem HBI gebe es nun ein Instrument für Kommunen, um sich gegen extreme Hitze zu wappnen.

Autor: Tim Bartels, in:  UmweltBriefe Juli/August 2025


Zum Hitzebetroffenheitsindex:  Hitzecheck für deutsche Städte veröffentlicht – LUP


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Kachel Nordfriesland

NORDFRIESLAND – Rufbus

Übers Winterhalbjahr 2020/21 haben mehr als 3 400 Fahrgäste die Rufbusse im Landkreis Nordfriesland benutzt – 15 Prozent mehr als zur gleichen Zeit im Vorjahr, und das trotz Pandemie. Landrat Lorenzen führt dies auf die deutlich erweiterten Fahrpläne zurück. Im März hat der Kreis seine Website rufbus.nordfriesland.de verbessert und alle Fahrpläne, Haltestellen und Aktuelles eingestellt sowie einen Link zur Buchung, die nur noch 90 Minuten Vorlauf erfordert.

Kreis Nordfriesland:  www.nordfriesland.de/Kreis-Verwaltung/Aktuelles/

Autor: Martin Bopp, aus  UmweltBriefe Juni 2021

Kachel Berlin

BERLIN – Regengärten

Solche bepflanzten Versickerungsmulden entlang von Straßen sollen in Berlin dafür sorgen, dass in der stark versiegelten Innenstadt künftig die Wassermassen von Schlagregen besser dezentral versickern, bzw. dass das Wasser in Trockenphasen besser im Boden gehalten werden kann. Der Umweltverband BUND gibt dazu ein Faltblatt mit Beispielen heraus.

Die Senatsverwaltung für Umwelt bietet eine verlässliche Planungshilfe für die dezentrale Straßenentwässerung unter  www.berlin.de/senuvk/umwelt/wasser/download/planungshilfe.pdf

BUND – Regengärten für Berlin:  Regenga__rten_fuer_Berlin.pdf (bund-berlin.de)

Autor: Martin Bopp, aus  UmweltBriefe Februar 2021.