Verkehre steuern, Krisen schneller erkennen, Angebote gerechter planen – dafür brauchen Kommunen Daten. Doch viele der Daten liegen bei Unternehmen, auf Plattformen oder bei den Bürger:innen. Eine Studie der Bertelsmann-Stiftung zeigt nun, wie der EU-Data-Act den Zugang erleichtern soll – und warum das allein noch nicht reicht.
Fairer Datenzugang und faire Nutzung
Städte, Gemeinden und Kreise benötigen auch Zugang zu externen Daten, wenn sie Ressourcen gezielter einsetzen und ihre Stadtentwicklung nachhaltig steuern wollen. Der seit September 2025 verwendbare „EU Data Act“ soll dafür neue Möglichkeiten schaffen. Die Verordnung ergänzt den „Data Governance Act“ und bleibt an die Datenschutz‑Grundverordnung (DSGVO) gebunden. Ziel ist ein fairer Datenzugang und deren faire Nutzung.
Beide EU-Verordnungen unterscheiden zwei Wege zu externen Daten: zum einen den freiwilligen Datenfluss, wenn Bürger:innen und Organisationen ihre Daten gezielt für kommunale Zwecke freigeben, zum anderen den verpflichtenden Datenzugriff, wenn eine „außergewöhnliche Notwendigkeit“ vorliegt: bei Krisen, Gesundheitsgefahren oder Naturkatastrophen.
Hybridmodell aus EU-Data-Act und Data-Governance-Act
Aus beiden Wegen hat die Bertelsmann-Studie nun ein Hybridmodell geschmiedet und schlägt dabei rechtliche, technische und organisatorische Synergien für eine gemeinwohlorientierte Datennutzung vor. Diese doppelte Nutzbarkeit steigere die Effizienz, reduziere den Aufwand im Ernstfall und sichere langfristige Datenverfügbarkeit für kommunale Aufgaben, heißt es. Es erfordere „logisch getrennte Zugriffspfade“ beider Wege und klare Zuständigkeiten zwischen Kommune, Dateneignern, freiwilligen Datensammlern und den Plattformbetreibern für den Datenaustausch.
Ob eine Kommune eine eigene Plattform betreibt oder mit Vermittlern kooperiert, hängt von Ressourcen Zielen und Komplexität des Datenvorhabens ab. „In jedem Fall bildet die Plattform das Rückgrat für kontinuierliche und krisenfeste Datennutzung“, schreibt die Autorin. Oft sei unklar, welche Unternehmen relevante Daten besitzen oder wie schnell eine Kommune ihre Anfrage rechtssicher begründen könne. Fehlende Standards und hoher Nachweisaufwand können im Ernstfall wertvolle Zeit kosten.
Vier Ratschläge
Um dies zu vermeiden, gibt die Studie am Ende vier Ratschlage: (1) frühzeitig handeln statt erst im Notfall zu improvisieren; (2) nachvollziehbare Anreize für die Datenherausgabe schaffen – z. B. bessere Verkehrsplanung oder gezielte Services; (3) Vertrauen aufbauen durch Kommunikation und Transparenz – z. B. niedrigschwellige Beteiligungsformate oder Projekte, die konkrete Anwendungen sichtbar machen. (4) Datenkooperation in Pilotprojekten üben: Denn frühzeitige Erfahrungen aus freiwilligen Kooperationen helfen Kommunen, solche neuen Modelle später gezielt zu nutzen.
Autor: Tim Bartels, aus UmweltBriefe April 2026
Studie der Bertelsmann Stiftung „EU-Datenrecht in der Praxis: Europäischer Rechtsrahmen schafft Kommunen neue Spielräume für den gezielten Zugriff auf externe Daten“: EU Data Act in der kommunalen Praxis
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