Am 26.2. geht die Novelle des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in die Erste Lesung im Bundestag.
Am 26.2. geht die Novelle des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in die Erste Lesung im Bundestag. Foto: Plenarsaal des Deutschen Bundestages, Prométhée/Wikimedia Commons
18. Februar 2026 | Kommunales Nachhaltigkeitsmanagement

Novelle des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG)

Die schwarz-rote Bundesregierung hat eine Novelle des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) beschlossen. Mit ihr will man das Klagerecht für Umweltverbände „straffen“. Es soll ein „effektiver Rechtsschutz in Umweltfragen“ geschaffen werden. Das Klagerecht für Umweltverbände werde an die internationalen und europarechtlichen Standards angepasst, heißt es.

Die Aarhus-Konvention verlangt Zugang zu Gerichten für „Umweltorganisationen“ oder „Vereinigungen“, ohne die Rechtsform vorzuschreiben. Die Novelle des UmwRG 2026 erweitert die Vereinigungen nun auch auf Stiftungen, damit auch sie klagen können.

DUH: Verschlechterung

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sieht in der Novelle Verschlechterungen gegenüber der aktuell geltenden Rechtslage. „Zwar soll der Anwendungsbereich des Gesetzes moderat erweitert werden, gleichzeitig aber die Anerkennung klageberechtigter Umweltvereinigungen befristet und eine neue Form der materiellen Präklusion, also dem Ausschluss von Einwendungen in Gerichtsverfahren, die nicht im Verwaltungsverfahren vorgebracht wurden, eingeführt werden“, teilt die DUH mit.

CSU will Klagerecht abschaffen

Das Klagerecht für Umweltverbände gänzlich abschaffen will dagegen die CSU in Bayern. Sie kritisiert die „Klagewellen“ von Lobbyverbänden wie die DUH und anderen Organisationen gegen Infrastrukturprojekte als Hemmnis für Modernisierung und will dies auf EU- und Bundesebene vorantreiben.

Umweltverbände tragen keine Verantwortung für marode Infrastruktur

„Wenn Brücken zerbröseln und Bahnstrecken in desolatem Zustand sind, liegt das nicht an Umweltverbänden, sondern an einer Politik, die Infrastruktur und Genehmigungsbehörden kaputt gespart hat“, sagt Kai Niebert. Der Präsident des Deutschen Naturschutzrings (DNR) liefert eine bemerkenswerte Statistik aus dem Umweltbundesamt: Demnach gab es von 2021 bis 2023 im Schnitt 69 Umweltverbandsklagen pro Jahr. Dem stünden 1 000 UVP-pflichtige Genehmigungsentscheidungen pro Jahr gegenüber. „Von rund 400 anerkannten Vereinigungen haben in diesem Zeitraum nur 34 überhaupt geklagt – nicht mal zehn Prozent“, rechnet Niebert aus den Erhebungen vor.

Klageverfahren als Möglichkeit der Beteiligung

Das Verbandsklagerecht sei sinnvoll, weil „Einwände von denjenigen kommen, die sich auskennen und betroffen sind“, meint Niebert. Bürger:innen schlössen sich in Vereinen zusammen, brächten Expertise ein und strukturierten Einwände. Das wirke für Projektträger, Behörden und Gerichte weniger hemmend, als vielmehr bürokratieentlastend. Wirksamer Rechtsschutz versetze die Öffentlichkeit in die Lage, ihre Rechte auf Beteiligung an umweltrelevanten Entscheidungsprozessen notfalls gerichtlich durchsetzen zu können, betont das Bundesumweltministerium. Vor allem der Europäische Gerichtshof hatten die deutschen Regelungen zum Gerichtszugang in Umweltangelegenheiten als unzureichend gerügt.

Autor: Tim Bartels, in:  UmweltBriefe, Februar 2026


Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften:  BMUKN: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften | Gesetze und Verordnungen

Zum Verfahrensstand:  DIP – Gesetz zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften

Pressemitteilung der DUH zur Novelle des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes:  Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes: Deutsche Umwelthilfe kritisiert geplante Abschwächungen der Umweltverbandsklagerechte – Deutsche Umwelthilfe e.V.

Stellungnahme des NABU zum UmwRG:  https://www.nabu.de/presse/pressemitteilungen/http/index.php?popup=true&show=44892&db=presseservice 

Verbändeeigener Entwurf des DNR für neues Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz von 2023:  Verbändeeigener Entwurf für neues Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz | Deutscher Naturschutzring


Überzeugen Sie sich von dem hohen Praxisnutzen und Mehrwert, den die  UmweltBriefe bieten. Zwei kostenlose Probehefte sind für Sie reserviert:  www.walhalla.de/probeabo-umweltbriefe