Mehr als die Hälfte der Kunststoffverpackungen, die in Gelben Säcken oder Tonnen landen, werden stofflich verwertet. Das könnte noch besser werden, belegen neue Recyclingquoten zum Verpackungsmüll, die das Umweltbundesamt und die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) jedes Jahr präsentieren. Ihre Bilanz für das Jahr 2024: Rund 5,5 Mio. t Verpackungsabfälle aus der Sammlung der dualen Systeme wurden verwertet.
Fünf von acht gesetzlichen Recyclingquoten erfüllt
Dabei wurden fünf von acht Recyclingquoten aus dem Verpackungsgesetz erreicht. Die gesetzlichen Vorgaben erfüllten Verpackungen aus Papier/Pappe/Karton, Weißblech, Aluminium und Kunststoffen. Dagegen wurde die Quote fürs Getränkekarton-Recycling zum dritten Mal in Folge verfehlt: Statt der festgelegten 80 Prozent wurden nur 69,5 Prozent erreicht – noch weniger als 2023 (71,3 Prozent). Verfehlt wurden erneut auch die Quoten für Glas- und Verbundverpackungen.
Recycling funktioniert – Fehlannahmen in der Bevölkerung halten sich
Kreislaufwirtschaftsexpertin Bettina Rechenberg findet die Entwicklung der Kunststoffverwertung besonders erfreulich. Die Recyclingquote dafür sei seit dem Jahr 2018 von 42 Prozent auf 70 Prozent gestiegen. „Das sind fast 30 Prozentpunkte mehr als 2018“, sagt die UBA-Fachbereichsleiterin. Und das bedeutet: „Erstmals wurden mehr als 70 Prozent der Kunststoffverpackungen dem werkstofflichen Recycling zugeführt.“
In der deutschen Bevölkerung sei immer noch die Annahme weit verbreitet, dass „fast alles, was im gelben Sack oder der gelben Tonne landet, sowieso verbrannt“ werde, meint Rechenberg. Die Expertin kann versichern: „Das Recycling funktioniert messbar und zuverlässig.“ Moderne Sortieranlagen können den Inhalt systematisch sortieren.
Fehlwürfe werden energetisch verwertet
Verpackungen und Fehlwürfe, die nicht rezyklierbar sind, würden tatsächlich in Müllöfen verbrannt, allerdings dann überwiegend energetisch verwertet, da nach Angaben des NABU mehr als 90 Prozent der Müllverbrennungsanlagen eine Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) nutzen und somit Strom sowie Wärme erzeugen. Wichtig findet Rechenberg auch zu erwähnen: „Aus Turnschuhen, Staubsaugerbeuteln, Schwimmflügeln und vergleichbaren Fehlwürfen kann selbst die leistungsfähigste Sortieranlage keinen Neukunststoff gewinnen.“
Recyclingquoten hängen vom Verpackungsdesign ab
Die Quote fürs Recycling des Abfalls der gelben Tonne beziehe sich auf die gesamte Sammelmenge, inklusive Fehlwürfen und Recycling-unfähigen Verpackungen, erklärt Gunda Rachut von der Zentralstelle Verpackungsregister (ZSVR): „So leistungsfähig Sortier- und Recyclinganlagen auch sind, sie können nicht ausgleichen, was beim Verpackungsdesign versäumt wird.“
Doch mit der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) verschärften sich die Anforderungen an die Recyclingfähigkeit bis 2030: Von da an darf man nur noch Verpackungen in Verkehr bringen, die zu mindestens 70 Prozent stofflich verwertbar oder wieder verwendbar sind. „Entscheidend ist die konsequente Umsetzung recyclinggerechten Designs“, so Rachut.
Diese Einschätzung teilt auch der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft (BDE). Dessen Vizechef Andreas Bruckschen bemängelt aber Defizite des Verpackungsgesetzes: „Es fehlen wirksame und verlässliche Anreize für recyclinggerechtes Verpackungsdesign, sodass selbst modernste Anlagen Materialverluste und Qualitätsdefizite nicht ausgleichen können.“
Hohe Recyclingquoten garantieren noch keine Kreislaufwirtschaft
Hohe Recyclingquoten garantierten noch keine echte Kreislaufwirtschaft, ohne die wirtschaftliche Absicherung der Sortier- und Recyclinginfrastruktur ausreichend zu berücksichtigen, sagt Bruckschen. Die Marktrealitäten für Rezyklate blieben unberücksichtigt: „Hochwertige Recyclingmaterialien sind oft nicht wettbewerbsfähig gegenüber Primarrohstoffen.“
In Deutschland würden jährlich mehr als 2,63 Mio. t Leichtverpackungen erfasst und in 43 Anlagen aufbereitet, die Sortierquoten von mehr als 95 Prozent erreichten. Zugleich gingen aber Verwertungs- und Recyclingkapazitäten zurück, insbesondere bei Glas- und Verbundverpackungen – ausgelost durch Anlagenschließungen, hohe Energiepreise und fehlende wirtschaftliche Perspektive.
Neues Verpackungsgesetz in Deutschland
Von August dieses Jahres an gelten die neuen Vorgaben der PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation). Zur Umsetzung dieser EU-Verordnung hat das Bundesumweltministerium ein Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) entworfen. Es soll das bisherige Verpackungsgesetz ablösen. Für Kunststoffabfälle gilt von 2028 an statt einer Verwertungsquote eine Recyclingquote von 75 Prozent. Davon müssen 70 Prozent durch werkstoffliches Recycling erfolgen.
Autor: Tim Bartels. UmweltBriefe Februar 2026.
Verpackungsrecycling im Faktencheck präsentieren UBA und ZSVR unter: Verpackungsrecycling im Faktencheck
Ein Factsheet zur Sortierung von Leichtverpackungen als PDF unter: ZSVR Factsheet Sortierung von Leichtverpackungen
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