Die EU will die Bodenqualität überwachen
Eine neue EU-Richtlinie soll die Bodenqualität überwachen und Versiegelung aufhalten. Foto: eyetronic/AdobeStock
19. Januar 2026 | Naturschutz und Biodiversität

Bodenqualität: Überwachung statt Ersosion

Laut EU-Umweltagentur sind 61 Prozent der europäischen Böden degradiert, hierzulande sind es neun Prozent der deutschen Fläche, etwa 30 000 km2. Nun soll die Bodenqualität in der EU erstmals einheitlich überwacht werden.

EU-Richtlinie für Bodenüberwachung und Bodenresilienz

Mit der neuen Richtlinie für Bodenüberwachung und Bodenresilienz, die am 16.12.2025 in Kraft trat, will die EU-Kommission Versiegelung und Erosion senken. Die EU-Staaten sollen den Zustand ihrer Böden mit einheitlicher Methodik bewerten. Auch sollen sie eine Liste von Standorten erstellen, die mit Pestiziden oder PFAS kontaminiert sind.

Die Umsetzung in nationales Recht muss binnen drei Jahren erfolgen. Kommunale Spitzen- und Landesverbände aus Bayern und Baden-Württemberg befürchten nun erheblichen Mehraufwand für die lokalen Verwaltungsbehörden, insbesondere die Landratsämter und kreisfreien Städte als untere Bodenschutzbehörden.

Ursprünglich hatte die EU-Kommission ein Gesetz zur Verbesserung der Bodengesundheit, ein „Soil Health Law“ angekündigt. Doch anstelle expliziter Verbesserung gilt es nun zunächst mal nur, ein Monitoring der Bodenqualität zu etablieren: Die Richtlinie sieht einen Rahmen für die EU-weite Bodenüberwachung vor. Die Mitgliedstaaten sollen die Bodengesundheit anhand einheitlicher Bodenparameter (physikalische, chemische und biologische Parameter für jeden Bodentyp) und einer EU-Methodologie für die Beprobung beschreiben und bewerten.

Zunehmende Erosion

Der Zustand unserer Böden ist besorgniserregend: Klimakrise, Verschmutzung, Übernutzung, Versiegelung und zunehmende Erosion belasten die Böden. „So werden beispielsweise jährlich eine Milliarde Tonnen Boden durch Erosion weggespült, was zu einem geschätzten jährlichen Produktivitätsverlust in der Landwirtschaft von 1,25 Mrd. Euro führt“, teilte die Kommission bereits im April 2024 mit. Die mit der Bodendegradation verbundenen Kosten werden auf mehr als 50 Mrd. Euro pro Jahr geschätzt.

Die Bodenüberwachung bzw. Bereitstellung von Bodendaten könne „Innovationen, technologische und organisatorische Lösungen, insbesondere bei landwirtschaftlichen Verfahren unterstützen“. Es könne Landwirten und Landbesitzern dabei helfen, die am besten geeigneten Behandlungsmethoden anzuwenden, die Bodenfruchtbarkeit und die Erträge zu steigern und gleichzeitig den Wasser- und Nährstoffverbrauch zu minimieren. Überdies wurden die erhobenen Bodendaten „unser Verständnis von Trends in Bezug auf Dürren, Wassereinlagerungen und Erosion verbessern und die Katastrophenprävention und das Katastrophenmanagement starken“.

Monitoring statt Wiederherstellung

Diese Bodenschutzrichtlinie halt das Europäische Umweltbüro (EEB) zwar für einen „wichtigen Meilenstein“.

Doch es sei verpasst worden, die zunehmende Verschlechterung der Bodenqualität anzugehen. Es fehlten verbindliche Ziele zum nachhaltigen Bewirtschaften der Böden. „Wenn Monitoring über konkretes Handeln gestellt wird, bleibt vieles ungewiss“, bemängelt auch der Bodenexperte des NABU, Max Meister. Hauptziel werde die Überwachung des Zustands der Böden sein, statt die EU-Staaten zur Wiederherstellung gesunder Zustände ihrer Böden zu verpflichten. „Es fehlt an rechtsverbindlichen Zielen für Wiederherstellung und Erhalt der Bodengesundheit sowie für die Flächenversiegelung.“

Grüne fordern BBodGesundG

Die Bundestagsfraktion der Grünen fordert die Bundesregierung auf, das Bodenschutzrecht zu einem Bundesbodengesundheitsgesetz (BBodGesundG) weiterzuentwickeln. Darin sollten Merz & Co. eine verbindliche Regelung treffen, wie die Böden in Deutschland bis 2050 eine „gute Bodengesundheit“ erreichen sollen, mit einem Zwischenziel von 75 Prozent bis 2040. Auch eine Netto-Null-Flächenversiegelung bis 2050 sei im BBodGesundG zu verankern, beantragen die Grünen.

Zugleich müsse man sicherstellen, dass die durch Nutzungsänderung verloren gegangenen Bodenfunktionen gleichwertig kompensiert wurden. Auch die Vorsorgepflicht soll erweitert werden, plädieren die Abgeordneten in der Vorlage. Stoffeintrage sollten demnach so beschränkt werden, dass sie „keine schädlichen Bodenveränderungen hervorrufen und schädliche Bodenveränderungen durch Erosion, Verdichtung und Biodiversitätsverlust“ verhindert werden.

Autor: Tim Bartels.  UmweltBriefe Januar 2026.


Den Antrag der Grünen lesen Sie unter:  Deutscher Bundestag Drucksache 21/3049 Antrag der Abgeordneten Julia Schneider, Karl Bär, Dr. Jan-Niclas Gesenhues, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Weltbodentag – Weiterentwicklung des Bodenschutzrechts zu einem Bundesbodengesundheitsgesetz

Den Sechsten Bodenschutzbericht der Bundesregierung gibt es als PDF:  BMUKN: Bodenschutzberichte der Bundesregierung | Download


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