Das Ökokonto ermöglicht die vorzeitige Sicherung von Flächen und Maßnahmen für eine flexible und effiziente Eingriffsplanung. Besonders empfehlenswert bei hohen Bodenpreisen, bei Knappheit an geeigneten Ausgleichsflächen oder bei erheblichen Eingriffen in Natur und Landschaft.
Mit dem Instrument des Ökokontos wird durch die vorzeitige Sicherung von Flächen und Maßnahmen eine flexible und effiziente Eingriffsplanung ermöglicht, die den Vorhabens- und Planungsträgern die Anwendung der Eingriffsregelung erleichtern kann.
Besonders empfehlenswert ist ein Ökokonto in Kommunen mit einer dynamischen baulichen Entwicklung, in Gebieten mit hohen Bodenpreisen oder Knappheit an geeigneten Ausgleichsflächen. Die entstehenden Kosten (z. B. für Planung, Grunderwerb und Herstellung der Maßnahme bis zum Erreichen der angestrebten ökologischen Funktion) können refinanziert werden.
Aus dem Webinarinhalt
- Rechtsgrundlagen: §§ 1a, 135a, 200a BauGB; §§ 16 und 18 bis 21 BNatSchG; Art. 6 ff. BayNatSchG; Bayerische Kompensationsverordnung
- Bedeutung in der Praxis: mehr Planungssicherheit und beschleunigte Verfahren
- Bauplanungsrechtliches und naturschutzrechtliches Ökokonto: Kompensationsmaßnahmen mit Blick auf zukünftige Eingriffe im Innenbereich; freiwillig auf Vorrat durchgeführte Maßnahmen im Außenbereich nach § 35 BauGB
- Regelablauf für Einrichtung und Führung eines Ökokontos: Flächenvorauswahl, Möglichkeiten der Flächenbereitstellung, Beschaffung der Flächen – Anlage eines Flächenvorrats, Durchführung vorgezogener Maßnahmen – „ökologische Verzinsung“, Abbuchung der Flächen und Maßnahmen in der Bauleitplanung, Auswirkungen auf die Bauleitplanung
- Flächenmanagement und Ökoflächenkataster: Führung durch Landesamt für Umweltschutz, Meldung durch Gemeinden
- Kosten der Gemeinde und Möglichkeiten der Refinanzierung: Verursachung und Nachweis, Fehlerquellen („Sowieso-Kosten“)
Das Webinar richtet sich an
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Hauptverwaltungen und Kämmereien bei Kommunen, in Bauämtern, Liegenschaften, Zweckverbänden, den unteren Naturschutzbehörden sowie Unternehmen, die ein gewerbliches Ökokonto betreiben wollen.